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Barierrefreiheit

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG noch nicht vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung: Die PDF-Dokumente werden aktuell auf ein barrierefreies Format umgestellt.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.07.2024 erstellt.
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit wurde folgende Partner beauftragt:
Bewertung durch Fachkräfte im eigenen Haus, verwendete Tools: PAC3, Equal-Web, unter Anwendung der Vorgaben und Hilfsmittel von BITV-Test sowie Accessibility Insights for Web.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können uns gerne Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wir versuchen mit Ihnen zusammen Lösungen zu entwickeln.
Im Falle von nicht barrierefreien Angeboten auf der Internetseite Schiedsstelle wenden Sie sich bitte an die Gemeinsame Geschäftsstelle, Tel. 0711 8107-800 oder melden sich per E-Mail: psk.sst@kvjs.de.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verantwortlichen der Schiedsstelle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der KVJS nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Schlichtungsstelle ist:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-3636
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de
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