Vertragskommission SGB IX

Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung des BTHG und des dafür neu gestalteten Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurde für das Land Baden-Württemberg ein Rahmenvertrag geschlossen, der den Einrichtungen und Trägern der Eingliederungshilfe Leitlinien geben will.

Der Rahmenvertrag SGB IX wurde von den Leistungserbringern, Leistungsträgern und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen gemeinsam erarbeitet. Im Mittelpunkt des Vertrags steht der individuelle Bedarf der Leistungsberechtigten für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben durch personenzentrierte Leistungen. Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen, Grundsätze und das Verfahren zur Erbringung und Vergütung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX. Die Vertragskommission SGB IX entwickelt den Vertrag laufend weiter.

Den Rahmenvertrag und alle dazugehörigen Anlagen können Sie hier herunterladen und durchlesen:

Rahmenvertrag, Praxisleitfaden und Anlagen

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