Gemeinsame Geschäftsstelle der Pflegesatzkommissionen und Schiedsstellen
Herzlich willkommen auf der Homepage der Gemeinsamen Geschäfsstelle der Pflegesatzkommissionen und Schiedsstellen in Baden-Württemberg!
Die Gemeinsame Geschäftsstelle der Pflegesatzkommissionen und Schiedsstellen hat ihren Sitz beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
Aufgaben der Gemeinsamen Geschäftsstelle
Die Geschäftsführung der Kommissionen und Schiedsstellen in Baden-Württemberg ist bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle angesiedelt. Die Geschäftsstelle bereitet insbesondere die jeweiligen Gremiensitzungen vor und protokolliert die Ergebnisse. Die Landesrahmenverträge werden von der Gemeinsamen Geschäftsstelle laufend aktualisiert und auf dieser Homepage veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Schiedsstellenanträge bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle eingereicht, die dann die weitere Abwicklung koordiniert.
Für das Entgeltwesen in Baden-Württemberg gibt es fünf Kommissionen. Diese teilen sich auf in die Rechtsbereiche
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
- SGB IX (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen),
- SGB XI (Pflege) und
- SGB XII (Sozialhilfe).
Sie erarbeiten die Landesrahmenverträge, in denen die Rahmenbedingungen, Grundsätze und Inhalte für die Leistungserbringung und das Entgeltwesen geregelt sind.
Alle Kommissionen sind paritätisch mit Leistungserbringern, Leistungsträgern und ggf. Interessensvertretungen der betroffenen Menschen besetzt. Das heißt, sowohl die Verbände der Einrichtungsträger als auch die Leistungsträger (Stadt,- Landkreise und ggf. Pflegekassen) arbeiten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit in den Kommissionen an der Zukunft der sozialen Infrastruktur in Baden-Württemberg und entwickeln die Landesrahmenverträge fort.
Jede Einrichtung bzw. jeder Dienst muss auf Basis der Landesrahmenverträge seine individuelle Vergütung mit dem Kostenträger aushandeln und in sogenannten Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen vertraglich festhalten. Kommt es in einer solchen Pflegesatzverhandlung zu keiner Einigung, so kann die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Jeder Rechtsbereich hat seine eigene Schiedsstelle, die ebenfalls paritätisch besetzt ist und unter einer neutralen vorsitzenden Person über die Anträge verhandelt und entscheidet.
Kontakt
Sarah Fischer
Gemeinsame Geschäftsstelle der
Pflegesatzkommissionen und Schiedsstellen
beim KVJS Baden-Württemberg
Erzbergerstraße 119
76133 Karlsruhe
Mail: psk.sst@kvjs.de
Fax: 0721/8107-802