Pflegesatzkommission stationär
Die Pflegesatzkommission für die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung (§ 86 SGB XI) entscheidet in den ihr nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugewiesenen Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere Regelungen über die Vorbereitung, den Beginn und das Verfahren von Vergütungsverhandlungen sowie Art, Umfang und Zeitpunkt der von der Pflegeeinrichtung vorzulegenden Unterlagen. Ferner entscheidet die Pflegesatzkommission über Empfehlungsvereinbarungen, die von den Vertragsparteien und den daran Beteiligten beachtet werden sollten.
Die Rahmenverträge SGB XI wurden von den Leistungserbringern und Leistungsträgern gemeinsam erarbeitet. Die einzelnen Verträge regeln insbesondere die Rahmenbedingungen, Grundsätze und das Verfahren zur Erbringung und Vergütung von Leistungen nach dem SGB XI. Die Pflegesatzkommission stationär entwickelt die Verträge laufend weiter.
- 06-1a_VersVertrag_VP_TarifBind
- 06-1b_VersVertrag_VP_TarifAnw
- 06-1c_VersVertrag_VP_Durchschnitt
- 06-2a_VersVertrag_KP_TarifBind
- 06-2b_VersVertrag_KP_TarifAnw
- 06-2c_VersVertrag_KP_Durchschnitt
- 12a-1_Pflegesatzvereinbarung_VP_KP
- 12a-2_Pflegesatzvereinbarung_KP_eing_KP
- 12a-3_Pflegesatzvereinbarung_nur_sol_KP
- 13_Pflegesatzvereinbarung_TP_NP
- 16a-1_43b_Vereinbarung_stationär
- 16b-1_43b_Vereinbarung_teilstationär
- GeschO_der_PSK_stat_Stand_01_04_17_Endfassung.pdf
- RV_ts_Pflege_ab_01.04.2019_Endfassg_mit_Anl.pdf
Kontakt
Gemeinsame Geschäftsstelle der
Pflegesatzkommissionen und Schiedsstellen
beim KVJS Baden-Württemberg
Erzbergerstraße 119
76133 Karlsruhe
Mail: psk.sst@kvjs.de
Fax: 0721/8107-802